AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen TV-Leistung

1 Geltungsbereich, Definitionen
1.1 Lotenik media GmbH („Lotenik“), Emser Straße 9, 10719 Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 212242 B, Umsatzsteuer-ID
DE32 724 4438), bietet Vertragspartnern („Vertragspartner“) den Empfang von Rundfunksignalen (Fernsehen und Hörfunk) über einen
bestehenden Breitbandanschluss an („TV-Leistung“).
1.2 Daneben vermittelt Lotenik weitere IP-basierte Telekommunikationsdienste von Dritten (z. B. Telefonie, Internetzugang, IPTV). Diese
sind aber von der TV-Leistung unabhängig und nicht mit ihr verbunden. Lotenik tritt hier vielmehr nur als Vertragsvermittler auf, Vertragspartner dieser weiteren Telekommunikationsdienste sind die jeweils dritten Anbieter.
1.3 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Lotenik und dem Vertragspartner gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werde nicht anerkannt, es sei denn, Lotenik hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2 Vertragsschluss
2.1 Der Vertragspartner gibt seine Vertragserklärung als Bestellung gegenüber Lotenik ab (Angebot). Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Vertragsbestätigung (Annahme) durch Lotenik zustande oder kann auch, sofern der Leistungsbeginn zuvor durch den Vertragspartner zeitlich festgelegt wurde, durch Freischaltung der TV-Leistung zustande kommen.
2.2 Lotenik ist nicht verpflichtet, Vertragsangebote anzunehmen. Insbesondere ist Lotenik berechtigt, Bonitätsauskünfte über den Vertragspartner einzuholen oder Vertragsangebote abzulehnen, falls der Vertragspartner nicht über einen funktionsfähigen koaxialen Anschluss verfügt, über welchen die TV-Leistung bezogen werden kann.
2.3 Termine und Fristen für den Beginn der Dienste sind nur verbindlich vereinbart, wenn Lotenik diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2.4 Wird die TV-Leistung aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Hauseigentümers oder anderen Rechteinhabern nicht bereitgestellt, so ist der Vertragspartner berechtigt, nach schriftlicher Anzeige gegenüber Lotenik mit einer Frist von 14 Tagen ab Vertragsschluss (Annahme des Vertrags durch Lotenik) vom Vertrag zurückzutreten.

3 TV-Leistungen
3.1 Der Bezug der TV-Leistung setzt das Vorhandensein eines funktionsfähigen koaxialen Anschlusses voraus. Der koaxiale Anschluss besteht aus einer koaxialen Anschlussdose in den Räumlichkeiten des Vertragspartners und einer durchgängigen koaxialen Verkabelung von dieser Anschlussdose bis zum Hausübergabepunkt, welcher sich typischerweise im Keller befindet.
3.2 Die TV-Leistung besteht aus der unveränderten und zeitgleichen Weitersendung von Fernseh- und Hörfunksendern, welche Lotenik leitungsgebunden oder via Satellit empfängt.
3.3 Die jeweils aktuelle Zusammensetzung des Senderangebots kann unter www.lotenik.de/senderlisten eingesehen werden. Dieses Senderangebot ist über die Zeit veränderlich. Die Senderliste kann sich aus den unterschiedlichsten Gründen verändern, etwa wenn Sender den Sendebetrieb einstellen, ihr Geschäftsmodell ändern, ihren Programmschwerpunkt oder ihren Namen ändern, falls Landesmedienanstalten Programmbelegungsvorgaben machen oder aus sonstigen Gründen. Soweit Lotenik die Veränderung der Senderliste nicht zu vertreten hat, begründet die Veränderung der Senderliste keine Ansprüche für den Vertragspartner, insbesondere keine Kündigungs- oder Ersatzansprüche.
3.4 Für die Nutzung der TV-Leistung ist ein geeignetes Endgerät (z. B. ein Fernsehgerät) für den Empfang von DVB-C-Signalen erforderlich.
3.5 Die TV-Leistung darf nur zu privaten Zwecken genutzt werden. Eine gewerbliche oder öffentliche Wiedergabe ist nicht gestattet.
3.6 Die TV-Leistung hat eine über das Kalenderjahr gemittelte Verfügbarkeit von 98,5%.
3.7 Lotenik kann sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritter bedienen. Lotenik ist frei darin, mit welcher Technologie und/oder Infrastruktur und/oder welchem Vordienstleister die vertragliche Verpflichtung zur Bereitstellung einer TV-Leistung erfüllt wird.
3.8 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches von Lotenik liegende und von Lotenik nicht zu vertretende Ereignisse („höhere Gewalt“), die die Leistung von Lotenik unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, entbinden Lotenik für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Zu den Ereignissen höherer Gewalt zählen insbesondere Krieg, Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung durch Dritte, behördliche Anordnung, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste eines Leitungscarriers usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von Lotenik oder seinen Unterlieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten. Sie berechtigen Lotenik, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zehn Tage, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen; eventuell im Voraus für die Periode der Beeinträchtigung entrichtete Entgelte werden rückvergütet. Zur Klarstellung: Rechte des Vertragspartners aus § 58 TKG bleiben hiervon unberührt.

4 Preise und Zahlungsmodalitäten
4.1 Die vereinbarten monatlichen Entgelte für den Bezug der TV-Leistung sind zum jeweils Monatsersten fällig. Die Zahlungspflicht des Vertragspartners beginnt mit der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistung. Sind monatlich zu zahlende Entgelte für Teile eines Kalendermonats zu zahlen, wird jeder Tag des Monats, für den eine Zahlungspflicht besteht, mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.
4.2 Zahlungsweise ist grundsätzlich das SEPA-Lastschriftmandat, welches vom Vertragspartner erteilt wird. Bei Vereinbarung einer anderen Zahlungsweise können zusätzliche Entgelte gemäß Preisliste entstehen.
4.3 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber Lotenik innerhalb von 8 Wochen nach Eingang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Gesetzlich geregelte Ansprüche sind von dieser Frist nicht betroffen, sondern richten sich nach der jeweiligen gesetzlich festgelegten Frist.
4.4 Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder offenkundig berechtigten Ansprüchen gestattet.
4.5 Lotenik ist berechtigt, die vertraglichen Entgelte anzupassen. Die Entgeltanpassung ist dem Vertragspartner mit einer Frist von mindestens einem Monat vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform anzukündigen. Sofern der Vertragspartner mit der Entgeltanpassung nicht einverstanden ist, kann er den Vertrag durch Erklärung in Textform gegenüber Lotenik spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Entgeltanpassung kündigen.

5 Laufzeit und Kündigung
5.1 Der Vertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen, mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten.
5.2 Innerhalb der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
5.3 Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

  • eine Lotenik gewährte Gestattung zur Nutzung der koaxialen Infrastruktur widerrufen wird,
  • der Vertragspartner offensichtlich oder nach eigenen Angaben zahlungsunfähig ist,
  • der Vertragspartner die TV-Leistung öffentlich und/oder zu gewerblichen Zwecken wiedergibt,
  • der Vertragspartner die technischen Einrichtungen manipuliert oder andere betrügerische Handlungen zum Nachteil von Lotenik
    vornimmt oder die TV-Leistung in sonstiger Weise grob missbräuchlich nutzt,
  • Lotenik die TV-Leistung aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung einstellen muss,
  • Lotenik nach schriftlicher Mahnung und Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist von mindestens 14 Tagen in Leistungsverzug ist.

5.4 Kündigt Lotenik den Vertrag aus wichtigem vom Vertragspartner zu vertretenden Grund, so kann Lotenik als pauschalen Schadensersatz für entgangenen Gewinn 50% der vereinbarten regelmäßigen Entgelte verlangen, die ohne die Kündigung aus wichtigem Grund bis zu dem Zeitpunkt entstanden wären, zu dem der Vertrag ordentlich kündbar war. Beiden Seiten bleibt das Recht nachzuweisen, dass der Schaden tatsächlich höher oder niedriger ist.

6 Umzug
6.1 Wechselt der Vertragspartner den Wohnsitz und möchte er den Vertrag mit Lotenik fortführen, so kann Lotenik die vereinbarte Leistung auch an dem neuen Wohnsitz erbringen, soweit Lotenik an diesem Ort die Leistung anbietet. Lotenik kann für den durch den Umzug entstandenen Aufwand ein angemessenes Entgelt verlangen, welches jedoch nicht höher sein darf als das Entgelt für die Schaltung eines Neuanschlusses.
6.2 Wird die vereinbarte Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, so kann der Vertragspartner den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum nächsten Monatsende kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des tatsächlichen Auszugs.

7 Gewährleistung
7.1 Lotenik gewährleistet, dass die für die Weitersendung der TV-Leistung an den Endverbraucher erforderlichen Urheberrechte für die private Nutzung, insbesondere die Weitersenderechte gemäß § 20b UrhG (Urhebergesetz) vorliegen.
7.2 Im Übrigen haftet Lotenik nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 434ff. BGB.

8 Haftung
8.1 Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Lotenik, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
8.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Lotenik nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.3 Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Lotenik, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
8.4 Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Lotenik den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit Lotenik und der Vertragspartner eine gesonderte Vereinbarung über die Beschaffenheit der Leistung getroffen haben.
8.5 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes bleiben unberührt.

9 Datenschutz
9.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind die Lotenik unterbreiteten Informationen des Vertragspartners mit Ausnahme
der personenbezogenen Daten nicht vertraulich.
9.2 Lotenik wird personenbezogene Daten nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen erheben, verarbeiten und nutzen. Diese Verarbeitung richtet sich nach der DS-GVO und den hierzu anwendbaren ergänzenden nationalen Vorschriften (BDSG) sowie speziell für Telekommunikationsdienste das TTDSG. Hierdurch unterliegen die Daten, die bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten anfallen, dem Fernmeldegeheimnis. Lotenik wahrt das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Im Überblick sind die Daten insbesondere zur Erbringung der Dienste sowie zu deren Abrechnung nebst Forderungseinzug und zur Störungsbeseitigung und Missbrauchserkennung zu verarbeiten.
9.3 Hat der Vertragspartner eine ausdrückliche Einwilligung in weitere Zwecke der Verarbeitung erteilt, erfolgt eine Verarbeitung zu diesen weiteren Zwecken. Zusätzlich werden die sog. Bestandsdaten (Name, Adresse usw.) nach den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet, soweit es zur Ausgestaltung des Vertrags und deren weiteren Erfüllung erforderlich ist.
9.4 Lotenik wird, soweit dies für die Begründung eines Vertrags mit dem Vertragspartner erforderlich ist, insbesondere die folgenden Daten erheben: Vor- und Nachname (einschließlich Titel und Anrede), Wohnanschrift, ggf. weitere Daten zum Anschlussort, Rechnungsanschrift, gewünschte Dienste und Dienstemerkmale und im Falle der erteilten Einzugsermächtigung Bankverbindung und Name des Kontoinhabers sowie ggf. eine vom Vertragspartner erteilte Werbeeinwilligung.
9.5 Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung durch Lotenik sind den AGB beigefügt oder auf der Webseite der Lotenik bzw. auf andere geeignete Weise abrufbar.
9.6 Lotenik trägt dafür Sorge, dass alle Personen, die von der Lotenik mit der Abwicklung dieses Vertrags betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten sowie auf das Daten- und Fernmeldegeheimnis verpflichtet sind.

10 Widerrufsbelehrung
10.1 Der Vertragspartner hat das Recht diesen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen nach Zustandekommen des Vertrags (Annahme durch Lotenik) ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Vertragspartner mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail an widerruf@lotenik.de Lotenik über seinen Widerrufsentschluss dieses Vertrags informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
10.2 Wenn dieser Vertrag widerrufen wurde, wird Lotenik alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei Lotenik eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion verwendet.

11 Schlussbestimmungen
11.1 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
11.3 Sofern es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Lotenik und dem Vertragspartner Berlin.
11.4 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform.
11.5 Lotenik ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Vertragspartner steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vorstehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündigungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen zulässig.


Lotenik media GmbH, Emser Straße 9, 10719 Berlin, Telefon 030 555 704 37-0, E-Mail: info@lotenik.de

Stand: 01.06.2024


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